§1 Zwischen dem Kunden und der Christ & Partner Immobilien GbR kommt ein Maklervertrag entweder durch Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zustande oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis von der für die erfolgreiche Vermittlungstätigkeit anfallenden Provisionsforderung. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, hat der Maklervertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich stillschweigend um einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 2 Wochen vor dem Vertragsende gekündigt wird.
§2 Die Christ & Partner Immobilien GbR ist grundsätzlich berechtigt auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, sofern hierdurch keine Interessenskonflikte entstehen. Wir werden den Vertragsparteien eine solche Doppeltätigkeit anzeigen.
§3 Dem Kunden ist es nicht gestattet, während der Laufzeit eines mit der Christ & Partner Immobilien GbR geschlossenen Maklervertrages auch andere Makler mit Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten zum betreffenden Objekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns gegenüber für die hierdurch entstehenden Schäden.
§4 Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis), oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
§5 Die Christ & Partner Immobilien GbR führt alle Vermittlungs- und Nachweistätigkeiten basierend auf den von Vertragspartnern und von auskunftsbefugten Stellen erhaltenen Daten und Informationen durch. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen übernimmt die Christ & Partner Immobilien GbR keine Haftung. Weiterhin wird eine Haftung der Christ & Partner Immobilien GbR für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden des Lebens, des Körpers oder Gesundheit des Kunden betreffen.
§6 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
§7 Kommt durch die Vermittlungs-/Nachweistätigkeit der Christ & Partner Immobilien GbR statt des ursprünglich angedachten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
§8 Die von der Christ & Partner Immobilien GbR erstellten Dokumente/Schriftstücke und Fotos richten sich ausschließlich an den Kunden als Empfänger und sind von diesem vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der von uns im Rahmen der Vertragsbeziehung erstellten Dokumente/Schriftstücke und Fotos an Dritte ist dem Kunden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet. Kommt es infolge der Weitergabe solcher Dokumente durch den Kunden zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer, so haftet der Kunde uns gegenüber auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Provision.
§9 Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
§10 Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber der Christ & Partner Immobilien GbR beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§11 Die Christ & Partner Immobilien GbR und der Kunde vereinbaren, dass der Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist, der Geschäftssitz der Christ & Partner Immobilien GbR ist.
§12 Die Christ & Partner Immobilien GbR nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.